Topothek

Allgemeine Kooperationsbedingungen

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Präambel

Durch Ausfüllen und Abschicken des Online-Anmeldeformulars gehen der Partner (=der lokale Betreiber einer Topothek) und ICARUS als gemeinnütziger, nichtgewinnorientierter Verein durch beidseitige Anerkennung folgender Vertragspunkte eine Projektpartnerschaft ein, die wie folgt geregelt wird: 

  1. Vertragsgegenstand

1.1 Die „Topothek“ ist eine Web-Plattform, die es dem Partner ermöglicht, Bild-, Video- und Audiomaterial einzupflegen, mit Metadaten zu versehen und anzuzeigen. Die eingespeisten Daten des Partners werden so gespeichert, verwaltet und über eine für den Partner eingerichteten Einzel-Topothek sichtbar gestellt.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist auch die technische Pflege und Wartung sowie die wissenschaftliche Entwicklung der Web-Plattform „Topothek“.

1.3 Darüber hinaus ist die Bereitstellung von Speicherplatz für den Partner zur Speicherung der Inhalte der Topothek des Partners und die Einstellung dieser Topothek in das World Wide Web Gegenstand dieses Vertrages. 

  1. Nutzung

2.1 ICARUS räumt dem Partner die zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Vereinbarungen dieses Vertrages notwendigen einfachen Nutzungsrechte an der Web-Plattform „Topothek“ ein.

2.2 Soweit ICARUS dem Partner von anderen erstellte Software oder Web-Plattformen zur Nutzung überlässt, sind die dem Partner eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welche der andere ICARUS eingeräumt hat.

2.3 Alle Urheberrechte oder sonstigen Immaterialgüterrechte an den vereinbarten Leistungen der Web-Plattform „Topothek“ bleiben bei ICARUS bzw. dessen Lizenzgebern. (Zu den Daten und Metadaten: vgl. 6.1) 

  1. Pflichten von ICARUS

3.1 ICARUS verpflichtet sich, dem Partner die Web-Plattform „Topothek“ zur Nutzung über ein Datennetz zugänglich zu machen und zu erhalten.

3.2 ICARUS verpflichtet sich, nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Vertrages, zur technischen und wissenschaftlichen Pflege und Wartung der Web-Plattform „Topothek“.

3.3 ICARUS verpflichtet sich, anderen die Möglichkeit einzuräumen, Bild-, Video- und Audiomaterial in diese Web-Plattform einzuspeisen.

3.4 ICARUS überlässt dem Partner Speicherplatz zur Speicherung der persönlichen Inhalte des Partners.

3.5 Um dem Partner den jederzeitigen Zugriff auf die Administration in der Web-Plattform „Topothek“ zu ermöglichen, erhält der Partner einen Benutzernamen und ein Passwort.

3.6 Darüber hinaus müssen andere beim Upload der gewünschten Dateien die diesbezüglichen Teilnahmebedingungen, welche diesem Vertrag als Formular beigelegt werden und einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bilden, mittels Anklicken eines Häkchens akzeptieren. Das vom anderen erklärte Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen gilt für alle von ihm hochgeladenen Dateien.

3.9 ICARUS verpflichtet sich, dem Partner ein Exemplar des Benutzerhandbuchs zu überlassen.

3.10 ICARUS führt eine Einschulung mit vom Partner namhaft gemachten Verantwortlichen (Topothekare/Topothekarinnen) durch.

3.11 ICARUS hat bei Unterbrechungen des Services der Web-Plattform Topothek, sofern ihm diese bekannt sind, den Partner unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

  1. Pflichten des Partners

4.1 Der Partner erklärt, die für den Betrieb der Web-Plattform Topothek notwendigen Inhalte bereitzustellen, zu erschließen und freizuschalten.

4.2 Sollte es bei der Nutzung des Servers gemäß diesem Vertrag zu Störungen kommen, so wird der Partner ICARUS von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.3 Der Partner versichert, dass er weder rechtswidrige noch gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte auf den vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern wird.

4.4 Der Partner verpflichtet sich, ICARUS in Hinblick auf Ansprüche Dritter, gleich auf welcher Rechtsnatur beruhend, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Partner auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat, schad- und klaglos zu halten.

4.5 Der Partner erklärt in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass er hinsichtlich der seinerseits eingespeisten Daten bzw. Dateien, sämtliche Immaterialgüterrechte für die entsprechende Verwendung innehält (Urheberrechte, Rechte am eigenen Bild, entsprechende Lizenzen oder Nutzungsbewilligungen). Dies gilt jedoch nicht für von Dritten (z.B. Gemeindebürgern) in das Webservice „Topothek“ eingespeiste Daten bzw. Dateien.

4.6 Zur Qualitätssicherung verpflichtet sich der Partner gegenüber ICARUS eine verantwortliche Person  („Topothekarin“, Topothekar“) namhaft zu machen.

4.7 Der Partner verpflichtet sich zur Erstellung seines eigenen Impressums auf seiner „Topothek“, zumal er selbst für die darauf sichtbar gestellten Inhalte verantwortlich ist.

4.8 Der Partner ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ICARUS Werbung, welcher Art auch immer, auf der „Topothek“ zu implementieren.

4.9 Zur Sicherung der Qualität der Topotheken als Gesamtprojekt verpflichtet sich der Partner zur ausreichenden Exaktheit bei der Eingabe der Metadaten und zu einer ausreichenden Tiefe der Beschlagwortung.

4.10 Der Partner ist nicht berechtigt, die Web-Plattform anderen Betreibern entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

4.11 Sollte es beim Upload von Dateien (Bild-, Video- und Audiomaterial) auf dem Icarus Server zu Schwierigkeiten/Ausfällen oder dergleichen kommen, zB. durch einen Virus, hält sich der Vertragsnehmer, die Topothek Gemeinde 2451 Hof am Leithaberge, klag- und schadlos.

4.12 Der Vertragsnehmer, auch genannt Projektpartner und in weiterer Folge die Topothekare, haben jedenfalls alle Dateien mit bestem Wissen und Gewissen ohne schadhafter Absicht dem Server über die zur Verfügung gestellte Upload Plattform hochzuladen. 

  1. Pflege des Webservice Topothek

5.1 ICARUS überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit des Webservice „Topothek” und verpflichtet sich, auftretende Fehler in angemessenem Zeitrahmen zu beheben.

5.2 Ein Fehler liegt vor, wenn das Webservice „Topothek“ seine Funktion nicht erfüllt und die Nutzung unmöglich oder zumindest eingeschränkt ist, wobei dies insbesondere dann der Fall ist, wenn die vom Partner in seiner „Topothek“ eingearbeiteten Daten nicht mehr korrekt verwaltet werden oder nicht sichtbar sind.

  1. Datenhosting

6.1 Alle Urheberrechte und sonstigen Immaterialgüterrechte an den eingespeisten Daten bleiben beim Partner bzw. dessen Lizenzgebern bzw. beim Dritten (z.B. Gemeindebürger).

6.2 Der Partner bleibt über die von ihm eingespeisten Daten verfügungsberechtigt und verantwortlich. Gegen Abgeltung des entstehenden Zeitaufwandes gemäß Punkt 8.2 ist der Partner berechtigt, von ICARUS Kopien der in die Topothek eingepflegten Daten zu verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übergabe auf Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Partner hat jedoch keinen Anspruch, das Webservice „Topothek“ zu erhalten.

6.3 ICARUS nimmt alle 24 Stunden eine Datensicherung vor, wobei er keine Gewähr dafür leistet.

Gilt nur für Partner mit Sitz in Niederösterreich:

Um die Erhaltung der in der Topothek gespeicherten Daten bestmöglich zu gewährleisten, erteilt der Partner seine Zustimmung, dass die Daten zur zusätzlichen Sicherung außerhalb der Topothek-Server 1x pro Monat auf den Servern des Landes Niederösterreich gespeichert werden.

6.4. ICARUS haftet nicht für die Inhalte, die der Partner bereit stellt, insbesondere ist ICARUS nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte ICARUS für mögliche Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Internetpräsentation resultieren, verpflichtet sich der Partner, ICARUS im Verhältnis zwischen Partner und ICARUS, und nicht im Verhältnis zu Dritten, schad- und klaglos zu halten und ICARUS sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

Darüber hinaus ist ICARUS berechtigt, durch Dritte beanstandete Inhalte bis zur Klärung der tatsächlichen Rechtsverhältnisse vom Netz zu nehmen.

  1. Unterbrechung

7.1 Anpassungen, Ergänzungen und Änderungen des Webservice „Topothek“ sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, können zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen.

7.2 Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit sind auf maximal 10 Tage/Monat zu beschränken. Treten Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit über dieses Ausmaß auf, so ist der Partner berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig aufzulösen. Schadenersatzansprüche des Partners daraus sind ausgeschlossen.

  1. Projektbeitrag

8.1 Der Partner erklärt, sich an den Kosten der Pflege, Wartung und stetigen wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Web-Plattform Topothek wie folgt zu beteiligen:

für die Einrichtung der Partnertopothek sowie die Einschulung in die Web-Plattform „Topothek“ in Form eines Beitrags von einmal € 415,-,  sowie für die Deckung der laufenden Kosten in Form eines monatlichen Beitrags von € 47,50, der einmal jährlich in Rechnung gestellt wird.

8.2 Zusatzleistungen, die nicht im Sinne dieses Vertrages geschuldet werden, werden von der externen EDV-Firma pachlerschatek zu einem Stundenhonorar von € 95,00 zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erbracht. Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen dem Partner und der genannten Firma.

8.3 Der Projektbeitrag unterliegt der Wertsicherung auf Basis des von der Statistik Austria verlautbarten Index der Verbraucherpreise 2010. Ausgangsbasis für die Anwendung der Wertsicherungsklausel ist die für den Monat September 2013 errechnete Indexzahl. Schwankungen bis einschließlich 3% nach oben oder unten bleiben jeweils unberücksichtigt Wird die Schwellengrenze überschritten, so wird die gesamte Indexveränderung berücksichtigt. Die neue Indexzahlt bildet die Basis für die Errechnung der weiteren Überschreitungen.

8.4 Der Projektbeitrag ist im Voraus für das gesamte Vertragslaufjahr am jeweils ersten des ersten Vertragsmonats fällig, sofern nicht schriftlich eine abweichende Zahlungsvereinbarung getroffen wird.

8.5 Sollte der Partner mit der Bezahlung in Verzug sein, ist ICARUS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% per anno zu verlangen.

8.6 Sollte der Partner mit der Bezahlung länger als ein Monat in Verzug sein, ist ICARUS berechtigt, den gegenständlichen Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund zu lösen.

  1. Gewährleistung

9.1 ICARUS ist verpflichtet, Mängel an der Web-Plattform „Topothek“ in angemessenem Zeitrahmen zu beheben. Bei Mängelbehebung kann eine Unterbrechung der Verbindung zwischen dem Server von ICARUS und dem Partner eintreten. Während der Zeit der Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit des zur Verfügung gestellten Web-Plattform „Topothek“ im Sinne dieses Vertrages besteht nur dann keine Pflicht des Partners zur Bezahlung, sofern die Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit mehr als 10 Tage pro Monat beträgt.

9.2 ICARUS haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Netzverbindungen zu seinem Server bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

9.3 ICARUS haftet nicht/leistet keine Gewähr für die Möglichkeit der jederzeitigen Nutzung der Kartenfunktion, zumal diese Funktion über Drittanbieter besteht. Sollte es aufgrund des bestehenden Nutzungsvertrags zwischen ICARUS und dem Kartenserviceanbieter zum Wegfall der Kartenfunktion kommen, wird sich ICARUS allerdings bemühen, Ersatz für die Kartenfunktion zu finden. Eine Verpflichtung in welcher Form dies zu geschehen hat, besteht allerdings nicht.

9.4 Kommt ICARUS seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist nicht nach, so kann der Partner unter 14-tägiger Nachfrist durch schriftliche Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

9.5 Gewährleistungsansprüche des Partners verjähren innerhalb einer Frist von 6 Monaten, sofern es sich beim Partner nicht um einen Verbraucher im Sinne des KSchG handelt. Für diese gelangt die gesetzliche Frist zu Anwendung.

9.6 Für Datenverluste haftet ICARUS –  außer bei vorsätzlichem Handeln –  nicht. 

  1. Rechtswidrige Inhalte

Wenn der Partner den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen der vertraglichen Zusicherung zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist der ICARUS berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte über das World Wide Web zu sperren. Weiters ist ICARUS berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Partners Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche und gerichtliche Maßnahmen gegen den Partner zu ermöglichen.

  1. Vertragsdauer

11.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit allseitiger Unterfertigung des Vertrages. Das Vertragsverhältnis wird auf ein Jahr geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich aufgekündigt wird.

11.2 Vorzeitige Vertragsauflösung

Jeder Vertragspartner kann diesen Vertrag aus folgenden wichtigen Gründen schriftlich vorzeitig auflösen:

– wenn ein Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer – verschuldet oder nicht verschuldet, nicht mehr in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen,

– wenn der Vertragspartner gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

11.3 Das Schriftformerfordernis wird durch die Übersendung mittels eines eingeschriebenen Briefes an die bekanntgegebene Adresse des Vertragspartners erfüllt.

11.4 Folgen der Vertragsbeendigung

Gilt nur für Partner mit Sitz in Niederösterreich:

Im Falle der Vertragsbeendigung übernimmt das Niederösterreichische Landesarchiv die Daten der Topothek als öffentliches Archivgut im Sinn von § 3 Z. 12 NÖ Archivgesetz 2011 und hält diese zugänglich. Die Werknutzungsrechte an den Inhalten bleiben dabei unverändert. Weitere Bearbeitungen seitens des Partners und den von diesem beauftragten Topothekarinnen und Topothekaren sind nicht mehr möglich. Auf Wunsch des Partners übergibt ICARUS die eingespeisten Inhalte an den Partner, wobei hier für Kosten nach Zeitaufwand gemäß Punkt 8.2 seitens ICARUS gegenüber dem Partner abgerechnet werden.

ICARUS ist nicht verpflichtet, die eingespeisten Inhalte automatisch an den Partner zu übergeben oder die Daten über den Zeitraum des Vertrages hinaus zu speichern oder zu archivieren.

Gilt für alle anderen Partner:

Im Falle der Vertragsbeendigung kann die Topothek bis auf weiteres online bleiben. Die Werknutzungsrechte an den Inhalten bleiben dabei unverändert. Weitere Bearbeitungen seitens des Partners und den von diesem beauftragten Topothekarinnen und Topothekaren sind nicht mehr möglich. Auf Wunsch des Partners übergibt ICARUS die eingespeisten Inhalte an den Partner, wobei hier für Kosten nach Zeitaufwand gemäß Punkt 8.2 seitens ICARUS gegenüber dem Partner abgerechnet werden.

ICARUS ist nicht verpflichtet, die eingespeisten Inhalte automatisch an den Partner zu übergeben oder die Daten über den Zeitraum des Vertrages hinaus zu speichern oder zu archivieren.

  1. Datenschutz

Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind ICARUS bekannt. ICARUS hat die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

  1. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Dies gilt auch für Fragen des Zustandekommens des Vertrages bzw. für die Rechtsfolgen der Nachwirkung. Sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag einschließlich der Fragen eines gütigen Zustandekommens bzw. Nachwirkungen, werden ausschließlich durch das sachlich zuständige Gericht am Sitz von ICARUS entschieden. Im Verhältnis zu Verbrauchern gehen zwingende konsumentenschutzrechtliche Vorschriften dieser Regelung vor.

  1. Abschließende Bestimmungen

14.1 Durch diesen Vertrag werden die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner abschließend geregelt. Allenfalls im Zusammenhang mit diesem Vertrag geschlossene Vereinbarungen bzw. abgegebene Erklärungen, verlieren mit Unterfertigung des vorliegenden Vertrages ihre Wirksamkeit.

14.2 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis ist die Schriftform erforderlich.

14.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der ungültigen Bestimmung eine gültige zu treffen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Zweck dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.

14.4 Die Kosten der rechtsfreundlichen Vertretung bzw. Beratung sind von jedem Vertragsteil selbst zu tragen.